Kommersordnung

Kommersordnung des Bierkreises ‚St. Laurentius‘

Der Bierkreis ‚St. Laurentius‘ ist ein Arbeitskreis in der KSG Dresden ‚Thomas von Aquin‘. Er dient der Pflege von Brauchtum und Bierkultur, wobei der Erhaltung studentischen Liedgutes eine hervorragende Bedeutung zukommt. Dem Bierkreis obliegt die Ausrichtung von Kommersen für die KSG.

1. Zweck und Bedeutung des Kommerses

I. Ein Kommers zielt auf die Würdigung eines besonderen Anlasses ab.
II. Ein Kommers dient insbesondere der Pflege von Liedgut und Brauchtum.
III. Jeder Kommers des Bierkreises ist in erster Linie eine Veranstaltung für die gesamte KSG Dresden.
IV. Dabei kommt ihm die Aufgabe zu, zwischen aktiven und ehemaligen KSGler:innen eine Brücke zu schlagen.

2. Organisation des Kommerses

I. Der Vorstand des Bierkreises hat den Vorsitz des Kommerses.
II. Vorbereitung und Durchführung des Kommerses obliegt den aktiven Bierkreismitgliedern.
III. Ein Kommers muss der KSG mindestens 4 Wochen vor der Durchführung angezeigt werden.

3. Ablauf des Kommerses

I. Jedem Kommers sollte eine geistliche Besinnung vorausgehen.
II. Ein Kommers ist in der Regel in officium und inofficium (oder Bierdorf) zu unterteilen.

3.1. Das officium
I. Jeder Salamander hat nach der im Bierkreis gültigen Salamanderformel zu erfolgen.
II. Die Quantität des Salamanders sollte der Würde des Anlasses angemessen sein. Der angesagte status ist eine Empfehlung. Jede:r entscheidet eigenverantwortlich, wie viel er:sie trinken will und, im Hinblick auf die Länge des Abends, kann.
III. Der komplette anwesende Bierkreisvorstand reibt die ersten Salamander.
IV. Der Corona ist es gestattet und sie ist dazu aufgerufen, währen des officiums Salamander zu reiben, die dessen Würde angemessen sind.
V. Während des officiums gelten die Verhaltensregeln nach 4.

3.2. Das inofficium
I. Der Vorstand des Bierkreises eröffnet das Bierdorf. In der Regel schließt es sich an das officium an.
II. Das inofficium ist ein ungezwungenes, geselliges Beisammensein, bei dem der Verhaltenscodex nach 4. aber weiterhin Geltung hat. Dabei dürfen Lieder auch ohne vorhergehenden Salamander gesungen werden. Das Reiben von Salamandern ist weiterhin zulässig.

3.3. Das Ende des Kommerses
I. Zur Mitternacht wird die Hymne der KSG gesungen.
II. Das Ende des Kommerses bestimmt der Vorstand der Örtlichkeit angemessen.
III. Die Anwesenden Kommersteilnehmer:innen sind je nach Vermögen zum Aufräumen und Spurenbeseitigen aufgerufen.

4. Verhaltenscodex

I. Der Kommers beginnt zur vereinbarten Zeit sine tempore. Ein Zuspätkommen ist nicht erwünscht.
II. Von zu spät Erscheinenden wird tiefe Zerknirschung und äußerste Zurückhaltung beim Betreten des Raumes erwartet.
III. Das officium wird nur in Fällen besonderer Dringlichkeit unterbrochen. In diesen kann ein tempus peto beim Vorstand beantragt werden. Dieser kann ihm stattgeben oder es ablehnen.
IV. Jedes Silentium ist strikt und von jeder:jedem einzuhalten. Bis zum Abschluss des cantus sind private Gespräche zu unterlassen.
V. Durch die Teilnahme am Kommers akzeptiert jede:r Anwesende:r die Kommersordnung und den Verhaltenscodex.
VI. Der Vorstand des Bierkreises ist bei Verstößen gegen die Kommersordnung oder anderweitig unangemessenem Verhalten zu Sanktionen berechtigt. Teilnehmer:innen, die durch exzessives Trinken auffällig werden, kann ein öffentliches Bierverbot ausgesprochen werden. In besonders schwerwiegenden Fällen können Teilnehmer:innen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Schlussbemerkung:

Bei Einhaltung aller Regeln sollte beachtet werden, dass der Spaß nicht zu kurz kommt. 😉